Liebe Tierfreunde,
der Tod eines geliebten Tieres ist schmerzlich und die Vorstellung, den lieb gewonnenen Begleiter in die Tierkörperbeseitigungsanstalt "entsorgen" zu lassen, unerträglich.
Wir haben recherchiert und empfehlen Ihnen in Magdeburg
Kleintierbestattung und Tierfriedhof
Ulrich Pauer
Klosterhof 1a
39122 Magdeburg
Tel.: (0391) 4 01 15 14
www.kleintierbestatter.de
info@kleintierbestatter.de
Gesetzliche Auflagen zur Tierkörperbeseitigung
1. Die Entsorgung über Tierkörperbeseitigungsanstalten
Die Klein - und Haustierkadaver werden zusammen mit Großtierkadaver (Rinder, Pferde) unter Druck (3 bar) und bei 130 ° verarbeitet. Die gewonnene Substanz dient zur Herstellung von unterschiedlichen Produkten wie Biodiesel und Ersatzbrennstoff. Näheres erfahren Sie bei den örtlichen Tierkörperbeseitungsbetrieben.
2. Das Vergraben der Kleintierkörper
Einzelne kleine Tierkörper dürfen auf dem eigenen Grundstück unter einer 50 bis 80 cm dicken Erdschicht vergraben werden. Das Grundstück darf nicht in der Nähe von Wasserschutzgebieten, öffentlichen Wegen und Plätzen liegen.
3. Die Einäscherung der Tierkörper
Aus emotionellen und hygienischen Gründen stellen die beiden erstgenannten Möglichkeiten oft keine befriedigende Alternative dar. Die Kremierung der Tiere in einem Tierkrematorium ist dagegen eine saubere und umweltschonende Abschiedsnahme. Dabei besteht die Möglichkeit, die Asche des Tieres aus einer grünen Wiese verstreuen zu lassen (anonyme Bestattung) oder sie in einer Tierurne zurück zu bekommen (Urnenbestattung).