Eine Testamentspende
- gibt Ihnen die Möglichkeit, auch mit Ihrem letzten Willen Gutes zu tun,
- kommt ohne Abzüge durch die Erbschaftssteuer den Tieren zugute,
- verhindert, dass Ihr Nachlass anonym in der Staatskasse landet, falls Sie keine erbberechtigten Angehörigen haben.
Mit einem Testament können Sie größtenteils selbst bestimmen, wie Ihr Nachlass vergeben werden soll.
Wie Sie dem Magdeburger Tierschutzverein e. V. 1893 helfen können
Wenn Sie den Magdeburger Tierschutzverein e.V. 1893 unterstützen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, dies mit einer Nachlass-Spende zu tun. Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen, wie Sie den Tierschutzverein bedenken können.
Das Vermächtnis
Sie bestimmen einen Geldbetrag oder einen Sachwert, den Ihre Erben dann an den Magdeburger Tierschutzverein e.V. 1893 weitergeben. Auf diese Weise können Sie unkompliziert eine Spende in Ihr Testament integrieren – wenn Sie den Tierschutzverein zwar unterstützen, aber nicht zu Ihrem Erben machen wollen.
Die Erbschaft
Falls Sie den Magdeburger Tierschutzverein e.V. 1893 als Erben oder Miterben in Ihr Testament aufnehmen, so erhält der Verein im Todesfall Ihren Nachlass bzw. den ihm zugedachten Teil.
Die Erbschaft mit der Auflage
Durch eine Auflage im Testament können Sie Ihre Erben verpflichten, einmalig oder regelmäßig einen bestimmten Betrag an den Magdeburger Tierschutzverein e.V. 1893 zu spenden. Wird die Erbschaft angenommen, ist eine solche Auflage bindend.
Die Lebensversicherung
Sie können den Magdeburger Tierschutzverein e.V. 1893 auch bei einer Lebensversicherung als Begünstigten einsetzen. Hierbei ist wichtig, die vollständige Adresse, die Vereinsregisternummer und die Bankverbindung anzugeben.
Haustierbetreuungsvollmacht
Wie bereits in unserem Informationsheft Frühjahr 2008 geschrieben, sollten Sie auch rechtzeitig an Ihr Haustier denken.
Hierzu ist an einem gut auffindbaren Ort in einem offenen Umschlag eine „Haustierbetreuungsvollmacht“ zu hinterlegen. Der Inhalt sollte klar regeln, wer das Tier weiter betreut.