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Magdeburger Tierschutzverein e.V. 1893
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Stellungnahme des Magdeburger Tierschutzverein e.V., gegründet 1893 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Kampfhundegesetz)

Nach Überzeugung des Magdeburger Tierschutzverein e.V., gegründet 1893, ist die von der Landesregierung initiierte Verabschiedung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren („Kampfhundegesetz“) einschließlich der danach zu erlassenden Gefahrenabwehrverordnung im wesentlichen ungeeignet, um die Bevölkerung vor den von Hunden ausgehenden Gefahren zu schützen.
Die Landesregierung geht bei dieser Gesetzesinitiative einerseits von einer übertrieben dramatisierten Gefahrenlage im Hinblick auf Beißvorfälle aus und berücksichtigt andererseits nicht, dass von Hunden vielerlei Gefahren ausgehen können, auch ohne Bezug zu Beißvorfällen.
Zu begrüßen ist die gesetzliche Verpflichtung der Hundehalter zum Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung, die sich jedoch auf alle Hundehalter erstrecken sollte. Ein erheblicher Schaden Dritter kann auch durch einen nicht in der beabsichtigten Gefahrenabwehrverordnung aufgeführten Hund verursacht werden, bspw. wenn dieser vor ein Auto läuft.
Soweit mit diesem Gesetzesvorhaben die Vermeidung von Beißvorfällen, insbesondere mit Hunden bestimmter Rassen, erreicht werden soll, bestehen an dem Erreichen dieses Zieles erhebliche Zweifel. Die in der Begründung des Gesetzentwurfes angegebenen Vorfälle beziehen sich auf einen zuvor nicht auffälligen Hund, der amtstierärztlich bestätigt kein aggressives Verhalten zeigte und auf zwei weitere Vorfälle innerhalb der Familie des Hundehalters. Durch das derzeit Zur Beratung anstehende Gesetz wären diese Vorfälle kaum verhindert worden. Darüber hinaus fixiert sich die Landerregierung in ihrem Entwurf ausschließlich auf „gefährliche“ Hunde, ohne substantiiert darzulegen, ob und dass von Hunden „gefährlicher Rasse“ wirklich ein größeres Gefahrenpotential ausgeht. Die Statistik der Beißvorfälle wird immer noch von den Schäferhunden angeführt, die bisher als „ungefährlich“ angesehen werden.
Letztes Endes bleibt auch völlig unberücksichtigt, dass der eingebrachte Gesetzesentwurf, sollte er Gesetz werden, nur in dem Maß einen Schutz der Bevölkerung begründen kann, in der seine Beachtung kontrolliert werden kann und wird. Die bisherigen Äußerungen der letztlich mit der Kontrolle betrauten Gemeinden bzw. Landkreise geben Grund zu der Annahme, dass dieses Gesetz lediglich ein Papiertiger sein wird. Leider einer, der Hundehalter zu Unrecht stigmatisiert und keinen einzigen Beißvorfall verhindert wird.